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E - Datenschutzinformationen hinsichtlich der Videoüberwachung bei den Karwendel-Werken

Verschiedene Bereiche innerhalb des Werksgeländes der Karwendel-Werke werden videoüberwacht. Als Lebensmittel-Hersteller müssen wir zahlreiche Prozesse intensiv kontrollieren, um die Lebensmittel-Sicherheit zu gewährleisten. Da es keine konkrete gesetzliche Vorschrift zum Einsatz von Videoüberwachungssystemen in bestimmten Bereichen der Produktionskette gibt, wägen wir jede einzelne Videoüberwachungsmaßnahme mit den berechtigten Interessen dadurch betroffener Personen sorgfältig ab.
Die Videoüberwachung ist ein Teil unseres Sicherheitskonzepts. Daher kann und darf diese öffentlich zu-gängliche Information nicht jedes Detail offenlegen.
Die nachfolgenden Informationen ergänzen das in der Hinweisbeschilderung Enthaltene. Beachten Sie bitte auch unsere mitgeltenden Allgemeinen Datenschutzinformationen und die dortigen Begriffserklärungen/-bestimmungen, die Sie im Internet unter Datenschutz finden oder zusätzlich erhalten können.

1 Kennzeichnung videoüberwachter Bereiche

Videoüberwachte Bereiche werden durch entsprechende Hinweisbeschilderungen kenntlich gemacht. Die Beschilderung erfolgt

  • dort, wo die überwachten Bereiche zulässigerweise betreten/befahren werden bzw.

  • an zusätzlichen Stellen

    • zur Abschreckung oder

    • um an das Bestehen einer Videoüberwachung zu erinnern.

2 Zwecke und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung

Soweit die Videoüberwachung

  • zur Wahrnehmung des Hausrechts,

  • zur Verhinderung von Straftaten sowie

  • zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen

erfolgt, stützen wir die Verarbeitung auf unser berechtigtes Interesse gemäß Artikel 6 (1) f) DS-GVO und, sofern dabei auch besondere Kategorien personenbezogener Daten verarbeitet werden, auf Artikel 9 (2) f) DS-GVO.

Wenn die Videoüberwachung zur Kontrolle technischer Prozesse und Anlagen erfolgt, werden grundsätzlich keine personenbezogenen Daten verarbeitet. In wenigen Ausnahmefällen ist es jedoch möglich, dass Personen die überwachten Bereiche betreten, z. B. bei Wartungsarbeiten in überwachten Rohrleitungsschächten oder an den Überwachungssystemen selbst. Wird bei solchen Tätigkeiten die Videoüberwachung nicht unterbrochen, erfolgt die Verarbeitung auf Grundlage einer Einwilligung gemäß Artikel 6 (1) a) DS-GVO und, soweit dabei besondere Kategorien personenbezogener Daten verarbeitet wer-den, auf Grundlage von Artikel 9 (2) a) DS-GVO.

Die Einwilligung wird durch eine ausdrückliche, aktive Bestätigungshandlung erteilt, die auch darin bestehen kann, dass die beschilderten und gesperrten Bereiche durch Überwinden einer Sperre, z. B. Öffnen einer Tür oder Schranke, betreten werden. Die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar. Beachten Sie dazu bitte auch Nr. 6 der allgemeinen Datenschutzinformationen, insbesondere zum Widerrufsrecht und -verfahren.

Sofern die Videoüberwachung als Schutzmaßnahme bei Alleinarbeit erfolgt, stützen wir die Verarbeitung auf das Erfüllen unserer rechtlichen Pflichten, insbesondere aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), gemäß Artikel 6 (1) c) DS-GVO und, soweit dabei besondere Kategorien personenbezogener Daten verarbeitet werden, auf Grundlage von Artikel 9 (2) b) DS-GVO. Hinsichtlich der Auswahl des Überwachungsmittels stützen wir uns auf unser berechtigtes Interesse gemäß Artikel 6 (1) f) DS-GVO.

3 Berechtigte Interessen, die verfolgt werden

Neben der Wahrnehmung des Hausrechts, der Verhinderung von Straftaten und der Unterstützung bei der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen besteht unser berechtigtes Interesse darin, die erforderlichen Kontrollmaßnahmen wirksam und wirtschaftlich zum Wohle

  • des Unternehmens und seiner Beschäftigten,

  • der zulässigerweise auf dem Werksgelände anwesenden Dritten sowie

  • den Endverbrauchern

umzusetzen.

4 Speicherdauer oder Kriterien für deren Festlegung

Ein Teil der Videodaten wird in Echtzeit betrachtet und nicht gespeichert (Monitoring). Die sonstigen Videodaten werden grundsätzlich gemäß dem Datenminimierungsprinzip nur für eine kurze Zeitdauer (z. B. 72 Stunden) gespeichert. Diese Zeitdauer kann je nach Standort und Zweck bis zu sieben Tage betragen.

Eine längere Speicherung kann im Einzelfall anlassbezogen erfolgen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass auf Aufnahmen aus einem eingegrenzten Zeitraum Handlungen zu sehen sind, die als Straftat verfolgt oder zur Geltendmachung von zivilrechtlichen Ansprüchen genutzt werden sollen.

Videodaten, die mögliche Straftaten dokumentieren oder die wir zur Geltendmachung von zivilrechtlichen Ansprüchen nutzen möchten, werden separat gespeichert (ausgesondert) und solange verfügbar gehalten, bis das entsprechende Verfahren endgültig beendet ist. Danach werden auch diese Daten gelöscht.

5 Empfänger(-Kategorien) der Daten

Für die Videoüberwachung wird kein externer Dienstleister eingesetzt. Lediglich im Wartungsfall haben von uns beauftrage Dienstleister (Auftragsverarbeiter) Zugriff auf die Videosysteme.

Ansonsten werden Videodaten nur weitergegeben, wenn es dafür eine Rechtsgrundlage gibt. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn die Polizei oder sonstige Sicherheitsbehörden oder ein Gericht zulässigerweise tätig werden und einen Zugriff auf die Daten der Videoüberwachung verlangen.

6 Datenübermittlung an ein Drittland

Eine Übermittlung personenbezogener Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation findet unbeschadet von Nummer 5 Absatz 2 nicht statt.

7 Datensicherheit

Die Videosysteme sind besonders geschützt, die Videodaten werden getrennt von anderen Daten auf von uns selbst betriebenen Servern verarbeitet. Der Zugang zu den Videodaten ist streng reglementiert. Bei der technischen Prozessüberwachung mit Videodokumentation können die Prozessverantwortlichen für einen kurzen Zeitraum (ca. 30 Minuten) „zurückspulen“. Die (nachträgliche) Auswertung sonstiger Videodaten ist einem besonders geschulten Personenkreis vorbehalten und darf nur im „Mehraugenprinzip“ erfolgen.

8 Kontaktaufnahme

Beachten Sie bitte unsere Datenschutzinformationen für die Kommunikation.

Stand der Datenschutzinformationen: Juni 2026