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6. Haftung

6.1 Karwendel haftet gegenüber dem Nutzer unbegrenzt für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von Vertragspflichten durch Karwendel beruhen, sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

6.2 Für eine leicht fahrlässige Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig in besonderem Maße vertrauen darf (wesentliche Vertragspflichten), ist die Haftung von Karwendel auf vorhersehbare und typischerweise eintretende Schäden beschränkt. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Haftung von Karwendel nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von der vorstehenden Begrenzung unberührt.

6.3 Der Einwand eines Mitverschuldens des Nutzers bleibt Karwendel unbenommen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von Karwendel. Soweit aufgrund der vorstehenden Regelungen eine Haftung von Karwendel ausgeschlossen ist, gilt dies auch für eine persönliche Haftung der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Karwendel.

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